Energieeffizienz
Hohe Energieverluste durch Fensterlüftung gehören bei Komfortlüftungen der Vergangenheit an. Mit einem Wärmetauscher wird die warme Abluft aus den Innenräumen für die Erwärmung der Frischluft genutzt. Für die Investition in eine Komfortlüftung spricht, neben Komfortgründen, die Sicherung der langfristigen Wertbeständigkeit eines Gebäudes.
Effiziente Lüftungsgeräte sorgen für eine Reduktion der Lüftungsverluste von deutlich über 70 Prozent. Dadurch werden Niedrigenergie- und Passivhäuser (A, A+, A++) erst möglich. Nach der Berechnung des Energieausweises spart eine Komfortlüftung bei Wohngebäuden ca. 16 kWh/m² Bruttogrundfläche (BGF) ein. Umgerechnet auf 1 m² Nutzfläche (NF) bzw. Wohnfläche (WF) und einem Wirkungsgrad der Heizung von 80 % ergibt sich eine Einsparung von ca. 25 kWh/m²NF. Für ein Haus mit 150 m² Nutzfläche ergibt dies eine Einsparung an Heizenergie von 3.750 kWh pro Jahr. Dies entspricht ca. 800 kg Pellets oder 375 Litern Heizöl oder 375 m³ Erdgas.
Strombedarf
Der Strombedarf einer Komfortlüftungsanlage mit Erdwärmetauscher im Ganzjahresbetrieb liegt bei einem Einfamilienhaus mit 150 m² Nutzfläche zwischen 450 und 650 kWh pro Jahr. Mit einer Kilowattstunde Strom kann damit 6 bis 9 mal soviel Heizenergie eingespart werden. Wird die Komfortlüftung nur im Winterhalbjahr von Oktober bis Mai betrieben, können mit einer Kilowattstunde Strom 9 bis 14 kWh Heizenergie eingespart werden. Eine schöne Draufgabe zum Hauptzweck der Komfortlüftungsanlage – für frische, gesunde Luft zu sorgen.
Leistungszahl
Wie bei der Wärmepumpe lässt sich aus der zurückgewonnenen Wärme und dem Stromverbrauch eine Leistungszahl des Lüftungsgerätes berechnen. Die Leistungszahl gibt an vieviel Wärme sich mit einer kWh Strom zurückgewinnen lassen. Je höher der Wert umso besser. Damit kann die Gesamt-Energieeffizienz eines Lüftungsgerätes beurteilt werden. Effiziente Geräte verfügen über eine hohe Wärmerückgewinnung und gleichzeitig einen niedrigen Strombedarf. Gute Geräte haben eine Leistungszahl über 10 und sehr gute Geräte über 15.