Einsparungen

Finanzielle Einsparungen bei einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ergeben sich vor allem durch die Wärmerückgewinnung und die vermiedenen Schimmelschäden.

 

Die Einsparungen an Heizenergie liegen zwar meist etwas unter den theoretisch berechneten Werten des Energieausweises, da bei dessen Berechnung von einem Idealzustand ohne jegliche Fensterlüftung ausgegangen wird.

Rein auf der Verlustseite ergeben sich beim Standardklima der ÖNORM B 8110-5:2007 von 3.400 Kd Heizgradtagen folgende theoretische Einsparungen an Lüftungsverlusten bei der Berechnung nach dem österreichischen Energieausweis.

 

Tabelle: Lüftungsverluste und Einsparungen pro m² BGF bei einer Luftdichtheit von 0,6 beim Blower Door Test. Berechnung lt. österr. Energieausweises, Referenzklima und Wärmekosten von € 0,07 pro kWh.

 

Wärme- bereitstellungsgradLüftungs- verlusteEinsparung [kWh/m²]Einsparung [€/m²]%
0 bzw. Fensterlüftung22,40,00,00%
0,709,013,40,960%
0,758,014,51,065%
0,806,815,61,170%
0,855,716,71,275%
0,904,617,81,280%

 

 

Die Wärmerückgewinnung hat auch Auswirkungen auf das Gewinn-Verlustverhältnisses und damit Einfluss auf den Ausnutzungsgrad der Gewinne. Diese Verringerung des Ausnutzungsgrades ist aber nur sehr gering und sehr gebäudespezifisch und daher nur individuell im Rahmen der Energieausweisberechnung des konkreten Gebäudes zu ermitteln.

 

Im Vergleich mit den jährlichen Betriebskosten von € 1,0 bis 2,2 pro m² ist ersichtlich, dass eine Wirtschaftlichkeit der Komfortlüftung rein aus den eingesparten Heizkosten mit € 0,9 bis € 1,2 pro m²  nicht gegeben ist. Die eingesparten Heizkosten können bei sehr guten Anlagen gerade etwas mehr als die Betriebskosten der Anlage hereinbringen. Die Investition kann mit den eingesparten Heizkosten jedoch nicht abbezahlt werden.

 

Die Einsparungen an Schimmelschäden wurde von Thaler in seiner Masterarbeit mit ca. € 125,-- pro Jahr und Wohnung ermittelt. Heinrich Huber ermittelte in der Schweiz Kostenvorteile von 170,-- pro Wohnung und Jahr. Diese Einsparung kommt direkt dem Vermieter zugute da Schimmelbeseitigungskosten normalerweise nicht auf den Mieter überwälzt werden können. Wenn der Bauträger daher die Investitionskosten gefördert bekommt, bzw. zu 100% auf die Käufer und Mieter übertragen kann hat er einen wirtschaftlichen Vorteil in Form der vermiedenen Schimmelbeseitigungskosten.