Strombedarf
Ein geringer Strombedarf ist ein nwesentliches Merkmal von Komfortlüftungen und wichtig für die Akzeptanz bei den NutzerInnen
Mit heutigen Technologien lassen sich spezifische Verbräuche unter 0,45 W/(m³/h) erreichen. Im Betrieb erreichen die besten Anlagen Werte um 0,30 W(m³/h). Dies bedeutet für eine Wohnung mit einer durschnittlichen Luftmenge von 100 m³/h einen Dauerstromverbrauch von 30 Watt. Bei einem Ganzjahresbetrieb entspricht dies ca. 260 kWh bzw. mit einem Strompreis von € 0,17/kWh ca. € 45,-- Stromkosten pro Jahr. Den Stromkosten stehen die Einsparungen auf der Wärmeseite bzw. der erhöhte Komfort und die Schimmelfreiheit als positive Werte gegenüber.
In den 60 Qualitätskriterien sind folgende Anforderungen für den spezifischen Strombedarf festgelegt:
Qualitätskriterium 35 (M) | Anforderumg | |
Geringe Stromaufnahme des Ventilators, bzw. der gesamten Anlage beim Betriebsluftvolumenstrom und reinen Filtern Hinweis: bei Wärmerückgewinnungsklassen über H2 und ohne mechanischem Filter entspricht SFP1 0,14 W/(m³/h) pro Ventilator | a) Dezentral: EC-Motoren | a) Zentral: Ventilatoren mit Direktantrieb der Klasse IE3 nach IEC 60034-30 Empfehlung: Permanentmagnet-Synchron oder EC-Motoren |
b) Nur Zentral: Spezifische Leistungsaufnahme jedes einzelnen Ventilators entsprechend der Kategorie SFP 1 nach ÖNORM EN 13779. Dies entspricht max. 0,22 W/(m³/h) bei der geforderten Wärmerückgewinnung nach Kriterium 23 (ohne mechanischen Filter) | ||
c) Nur Zentral: Spezifische Leistungsaufnahme jedes einzelnen Ventilators inkl. Wärmerückgewinnung nach Kriterium 22 und mechanischem Filter nach Kriterium 27 bzw. 28 max. 0,30 W/(m³/h) | ||
d) Dezentral: Spezifische Leistungsaufnahme der gesamten Anlage max. 0,45 W/(m³/h) Zielwert: max. 0,30 W/(m³/h) | d) Zentral: Spezifische Leistungsaufnahme der gesamten Anlage max. 0,45 W/(m³/h) Zielwert: max. 0,40 W/(m³/h) und Optimierung über Lebenszyklusrechnung | |
e) Regelelemente sind so einzubauen, dass sie im Dauerzustand stromlos sind (z.B. 2stufige Konstantvolumenstromregler). |