Zugänglichkeit

Die Zugänglichkeit zu den Brandschutzelementen bzw. dem Volumenstromregler sollte nach Möglichkeit vom Treppenhaus aus erfolgen. So ist eine einfache Wartung und Instandhaltung bzw. die Anpassung des manuell einzustellenden Volumenstromreglers an eine geänderte Personenanzahl gewährleistet.

 

In einem vom Treppenhaus zugänglichen Schacht lassen sich neben den lüftungstechnischen Wartungseinheiten natürlich auch die Ableseeinheiten für Kaltwasser, Warmwasser, Heizung etc. anbringen.

 

Bei vernetzten Volumenstromreglern und einer Brandschutzlösung mit FLI-VE und Kaltrauchsperre ist nur für die Instandhaltung eine Zugänglichkeit erforderlich, denn die Volumenströme können zentral verändert werden bzw. bei einer CO2-Regelung ist ebenfalls keine Anpassung an die bewohnerzahl erforderlich, da durch die Erfassung der Luftqualität die Anpassung automatisch bis zur maximal eingestellten Luftmenge erfolgt.