Wirtschaftlichkeit
Grundsätzlich sollte eine mechanische Wohnraumlüftung bei einem Neubau oder einer Sanierung Standard sein und sich die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf die Auswahl von verschiedenen mechanischen Lüftungssystemen beschränken. Vielfach wird aber noch der wirtschaftliche Vergleich zwischen Fensterlüftung und mechanischen Wohnraumlüftungen angestellt.
Vergleich mit Fensterlüftung: Ein wirtschaftlicher Vergleich eines Gebäudes mit einer mechanischen Wohnraumlüftung mit den ungenügenden Luftverhältnissen eines Gebäudes mit Fensterlüftung wäre nur bei Einbeziehung bzw. Bewertung der höheren Luftqualität bzw. der eingesparten Kosten durch die höhere Luftqualität (höhere Gesundheit), der eingesparten Kosten für vermiedene Bauschäden (Schimmelschäden) und der eingesparten Zeit der Nutzer gegenüber der Fensterlüftung fair. Ohne die Berücksichtigung dieser Aspekte lässt sich eine Komfortlüftung nicht wirtschaftlich darstellen, da die Einsparungen an Heizenergie bei guten Anlagen gerade etwas mehr als die Betriebskosten abdeckt, d.h. die Investition nicht hereingespielt werden kann. Nur wenn sich die Förderung in etwa in der Höhe der Investition bewegt, ist auch ein wirtschaftlicher Betrieb ohne die Einrechnung der angesprochenen Aspekte gegeben.
Vergleich der verschiedenen Lüftungssysteme: Bei einem Vergleich der unterschiedlichen Lüftungssysteme kann teilweise auf die vorhandenen Lebenszykluskostenrechner von Geräteherstellern zurückgegriffen werden. Meist sind bei den Lebenszyklusrechnern der Firmen aber nur verschiedene zentrale Varianten berechenbar (mit unterschiedlichen Antrieben, Wärmerückgewinnungen etc.). Ein Vergleich von zentralen mit semizentralen bzw. dezentralen, wohnungsweisen Anlagen muss normalerweise individuell vorgenommen werden.
Wirtschaftlichkeit aus der Sicht des Bauträgers bzw. Vermieters: Für den Vermieter ist eine Komfortlüftung wirtschaftlich immer ein Vorteil, wenn er die Investitionskosten und die Betriebskosten auf den Vermieter umwälzen kann. Als Kosten verbleiben für den Vermieter daher nur die Instandsetzungskosten. Der Vorteil für den Vermieter liegt in den vermiedenen Schimmelkosten von ca. € 125,-- bis 170,-- pro Wohnung und Jahr die er im Schadensfall so gut wie nie auf den Mieter überwälzen kann. Die vom Vermieter zu tragenden Instandsetzungskosten von ca. 0,12 bis 0,90 % der Errichtungskosten bzw. 4,-- bis maximal 63,-- pro Wohnung liegen, jedoch deutlich unter diesen vermiedenen Schimmelschäden. Für einen gemeinnützigen Bauträger der die gesamten Investitionskosten einer Komfortlüftung in die Mietkalkulation einrechnen kann ist eine Komfortlüftung daher immer ein Gewinn.
Der Mieter/Nutzer hat bei einer guten Anlage neutrale Betriebskosten und immer frische gesunde Luft. Er/sie erspart sich das lästige Lüften und die Gefahr von Schimmel.