Bei zentralen Lüftungsanlagen im Mehrgeschosswohnbau, aber auch in Bürobauten und Schulen ist bisher ein rasches Ausschalten der Lüftungsanlage bei der Katastrophenschutzmeldung: „Es sind Fenster und Türen geschlossen zu halten“ oft nicht möglich, da sich der Hauptschalter im Technikraum befindet.
Um in einem Katastrophenfall auch den NutzerInnen des Gebäudes zu ermöglichen, die Anlage rasch außer Betrieb zu setzen, sollte zumindest ein Notschalter in einem zugänglichen Bereich angebracht werden. Weiters ist damit im Brandfalle ein manuelles Abschalten der Lüftungsanlage seitens der Feuerwehr möglich.
Bei zentralen Lüftungsanlagen im Mehrgeschosswohnbau, aber auch in Bürobauten und Schulen ist bisher ein rasches Ausschalten der Lüftungsanlage bei der Katastrophenschutzmeldung: „Es sind Fenster und Türen geschlossen zu halten“ oft nicht möglich, da sich der Hauptschalter im Technikraum befindet.
Um in einem Katastrophenfall auch den NutzerInnen des Gebäudes zu ermöglichen, die Anlage rasch außer Betrieb zu setzen, sollte zumindest ein Notschalter in einem zugänglichen Bereich angebracht werden. Weiters ist damit im Brandfalle ein manuelles Abschalten der Lüftungsanlage seitens der Feuerwehr möglich.
Die Optimierung der Steigstränge (Anzahl, Platzbedarf, Brandschutz) für alle Gewerke (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, …) und die Zugänglichkeit aller Ableseeinheiten bzw. Wartungseinheiten vom Stiegenhaus aus spart langfristig Zeit und Kosten.
- Luftgeschwindigkeit max. 3,5 m/s nach ÖNORM H 6038:2014
- Empfehlung max. 2,5 m/s
Die Dachaufstellung eines Lüftungsgerätes stellt in den meisten Fällen die kostengünstigste Lösung dar.
Zu beachtende Punkte Kosten:
- Möglichst nur ein Gerät und Querverteilung der Zuluft bzw. Abluft unter der Dämmebene (Entwässerung beachten) oder im Gebäude
- Kondensatabfuhr über die Dachentwässerung
Zu beachtende Punkte Effizienz:
- Lüftungsgerät der Geschwindigkeitsklasse V2, Zielwert: V1
- Spezifischer Leistungsbedarf max. 0,45 W/(m³/h), Zielwert 0,35 W/(m³/h)
- Rückwärmezahl nach EN 308 mind. 75%, Zielwert 80%
- Feuchterückgewinnung ohne Kondensation
Sonstige Hinweise:
- Die Außenluftansaugung sollte möglichst im Norden des Gebäudes liegen, um im Sommer keine unerwünschten Wärmeeinträge in das Gebäude zu bekommen.
- Ausreichende Entfernung von Strangrohrentlüftung
- Einfache Zugänglichkeit auch im Winter sicherstellen
Um NutzerInnen bzw. BesucherInnen beim Betreten des Gebäudes auch im Stiegenhaus ein angenehme Luftqualität zu gewährleisten, sollte das Stiegenhaus mit einem 0,2fachen Luftwechsel in das Lüftungskonzept eingebunden sein.
Einbindung wie für eine Wohnung – jedoch mit fixer Luftmenge.
Zuluft im Kellerbereich, Abluft im obersten Geschoß
Um NutzerInnen bzw. BesucherInnen beim Betreten des Gebäudes auch im Stiegenhaus ein angenehme Luftqualität zu gewährleisten, sollte das Stiegenhaus mit einem 0,2fachen Luftwechsel in das Lüftungskonzept eingebunden sein.
Einbindung wie für eine Wohnung – jedoch mit fixer Luftmenge.
Zuluft im Kellerbereich, Abluft im obersten Geschoß